ArtGrundgesetz

(1) Alle Menschen  sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


"ALLE MENSCHEN", also in diesem Artikel nicht nur "alle Deutschen", wie es manche daraus zu machen wünschen. 

Ausführlicher kann eine Aufzählung kaum sein.  Oder doch? z.B. Homosexualität ?

Spät kam die Ergänzung des Artikel 3 Abs.3 GG, mit der die Diskriminierung Behinderter verboten ist. Der Nationalsozialismus maßte sich an,  menschliches Leben als "minderwertig" zu vernichten.

Immerhin aber scheint aus aus der Geschichte  gelernt und darum ist Rassismus und Ausländerfeindlichkeit verboten. >> Antifaschistische Verfassungsordnung
 
Deutschland hat mit dem Grundgesetz eine gute Verfassung. Und trotzdem: Es braucht Verbesserung.

" Niemand darf wegen 
seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,

seiner
Sprache, seiner Heimat, und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen
benachteiligt
    oder   bevorzugt  werden.    ...... "

>> Mehr Feiertage braucht das Land <<

  Höchstes Recht


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"für eine Kultur des Friedens"

KOMMENTAR

"MultiKulti" ist das Grundgesetz bereits.  
Das brauchen wir also nicht erst zu erfinden. 
Stattdessen ist stetige Pflicht, Gutes daraus zu machen.
Und obendrein >> PLURALISMUS  

Art.2 GG Allg. Freiheitsrecht    Art.4 GG Bekenntnis- und Gewissensfreiheit 

Gleichheitrechte  Grundrechte    Menschenrechte   Gleichheit

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