Herrschaft des Rechts

"Herrschaft des Rechts" besagt, dass die Herrschaft nicht auf Gewalt beruhen darf, sondern auch die Gewalt dem Recht unterworfen ist. 

linksextremistische Auffassung, das geltende Recht sei das Recht der herrschenden Klassse.
Stichworte >> Rechtsherrschaft, Gesetzesvorbehalt, Rechtsstaat  Rechtsstaatsprinzip

unfertig oder verworfen

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