Tatsachen, engl.: Facts

juristisch: sinnlich wahrnehmbarer oder feststellbarer Zustand/Vorgang, aber auch "geregelte" Verhältnisse, die  sich aus Gesetzen und Verträgen ergeben.

Tatsachen sind der Beweisführung zugänglich. 

Sind behauptete Tatsachen nicht beweisfähig und nicht als bloße Vermutung erkennbar, so handelt es sich um eine Falschinformation oder Desinformation und kann juristisch eine Falschaussage sein. 

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