Verfassungsfeindlichkeit
"verfassungsfeindlich" = wer die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt 

"verfassungswidrig" = wer gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt; siehe >> Art.18 und Art.21 II Grundgesetz.

Der Begriff "Verfassungsfeindlichkeit" kommt im Grundgesetz nicht vor, was ich auch für ganz richtig halte, denn dem Begriff "Feindlichkeit" würde es an Bestimmtheit fehlen, wäre zu dehnbar, was im Hinblick auf die harten Rechtsfolgen (Art.18 Grundrechtsverwirkung und Art.21 Abs.2 Parteienverbot) nicht sein darf.

Mal anschaulich per Vergleich mit der Ampel:

Sven fährt mit seinem Auto zum Einkauf. Alle 35 Meter muss er vor einer roten Ampel anhalten. Sven ärgert sich über die Ampeln, weil er die meisten von ihnen für überflüssig und deshalb für sogar rechtswidrig hält, denn die Behörden dürfen dem Bürger eigentlich keine schikanösen Weisungen erteilen.
Man könnte Sven als "ampelfeindlich" einstufen, aber ihm deshalb den Führerschein zu entziehen, wäre falsch, denn die mutmaßliche Feindschaft bedeutet ja längst keinen Verstoß und könnte ihm von jedem beliebig unterstellt werden.
Darum reicht die Feindlichkeit nicht, sondern wird erst zum Problem, wenn Sven Beweise vorliegen, dass er die rote Ampel einfach überfahren wird oder schon überfährt. Dann wäre Sven untauglich für den Straßenverkehr, "ampelwidrig" bzw. "verkehrswidrig" und seine  Verkehrsteilnahme zurecht los und man sollte nicht abzuwarten, bis er es krachen lässt.

Kurzum: die "Verfassungswidrigkeit" ist der maßgeblichere Begriff. 

Was also ist mit "Verfassungsfeinden":  Es ist ein für Rechtsfolgen zu konturloser Begriff, so dass sehr rasch Menschen in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit geraten und Diffamierungen ausgesetzt werden, die möglicherweise einfach nur kritisch sind, während viele, die es für "verfassungsfeindlich" halten, einfach zu unkritisch und konformistisch der freiheitlichen Ordnung tatsächlicher schaden. 
Andererseits wäre es Dummheit, bekennenden oder erkennbaren Extremisten die Freiheit zur Beseitigung der Freiheit zu belassen. 
  
Aber wie schon gesagt, droht nicht nur von den extremistischen Rändern der freiheitlichen Verfassungsordnung Gefahr, sondern auch von solchen "Verfassungsschützern" bzw. Leuten der imaginären "politischen Mitte",  die durch unter dem Vorwand der Extremismusbekämpfung Freiheitsrechte aushöhlen und den Rechtsstaat ins Unrecht setzen.
  
Mit "Feinden" kann ich leben. Man muss nur mehr aufpassen und sollte versuchen, ihnen die Feindlichkeit zu nehmen.
 
Mit "verfassungswidrigen Organisationen/Leuten" hingegen steht der Rechtsstaat sofort in der Handlungspflicht, ihnen nach Maßgabe von
Art. 18 und Art.21 II Grundgesetz die Aktivitäten zu verbieten.

Sven20030423/200903

Diskussion + Umfrage zu Nazi-Parteien

Freiheit     gehacktes Forum

DIALOG-LEXIKON