Volkssouveränität   hat Grenzen

" Individuelle Grundrechte und Minderheitenschutz müssen der Volkssouveränität Grenzen setzen, damit sie legitim bleibt: ..." (R.Polenz)

msr: Richtig, sodann auch das Völkerrecht, denn vielfach wird für demokratisch gehalten, was sich über die eigenen Grenzen hinaus begibt, ohne die dortigen Menschen zu fragen.

Volker E. R.: ".... was ist aber "Volkssouveränität" genau?

Artikel 20 Abs.2 GG lautet:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Da die Staatsgewalt den Grenzen des Völkerrechts unterworfen ist, überdies übernommenen Verpflichtungen aus Menschenrechtsabkommen, ist auch die Volkssouveränität diesen Grenzen unterworfen - und darf/kann die Staatsgewalt nicht über diese Grenzen hinaus legitimieren.

Zu diesen Souveränitätsgrenzen bekennen sich die Autoren vieler nationaler Regelwerke mit der sogenannten "Völkerrechtsklausel", so auch das Grundgesetz mit Artikel 25. 

Artikel 25 Abs.2 GG lautet:

"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." 

Markus S. Rabanus 2017-12-18


lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouveränität


Gegensatz: Diktatur, Monarchie usw.

 

EINARBEITEN

Artikel 103  UN-Charta - Kommentar

Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.

 

 Volk   Souveränität   Selbstbestimmungsrecht    Demokratieprinzip    Völkerrecht

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