Weltsicherheitsrat - Reformalternativen 

Der Artikel von Andreas Bummels weist auf die wichtigsten Reformvorschläge für den Weltsicherheitsrat hin, die sich breiterer Unterstützung der Staatenversammlung (Generalversammlung) erfreuen, die auch wir propagieren sollten, um dem Eindruck der Ratlosigkeit Stirn zu bieten.

----- HIER die Reformmodelle einfügen !!!!  >>   democracywithoutborders.org ...... failed-syria-it-is-time-to-question-its-authority

Mein Vorschlag, das Vetorecht auf Belange des Hoheitsgebiets der Vetomächte einzuengen, sei es im Wege der Charta-Auslegung oder im Wege tatsächlicher Wortlaut-Reform, ist meines Wissens bislang nicht erwogen, obgleich am ehesten mit den Entstehungsgründen ( = "historische Auslegung") und dem Sinn-Zweck ( = "teleologische Auslegung"), folglich auch den Interessen der Vetomächte am ehesten vereinbar, zwar "imperialistisch beschnitten", aber deren nationale Souveränitätsinteressen antiquierter Lesart bewahrend.

Mit "antiquiert" ist gemeint, dass spätestens seit den Nürnberger Prozessen kein Land mehr seine Souveränität zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit missbrauchen darf.

Nähme die Politik das Juristische ernster und würde die Charta nach juristischen Regeln auslegen, wie sie tatsächlich auch in allen Vetostaaten allenfalls anders genannt innenpolitisch Anwendung finden, so wäre von "Missbrauch des Vetorechts" weniger in moralischer Weise zu reden, sondern von "Völkerrechtsbruch" - und würde auch moralisch viel stärker unter Druck setzen.

Zur "Autorität des Weltsicherheitsrates" (Titel) lässt sich folgendes sagen:

1. Die m.E. "vökerrechtswidrige" Ausübung des Vetorechts hat der Autorität dieses Gremiums schon immer geschadet und Spielräume für Kriege eröffnet. Diesbezüglich gab es mal bessere, mal schlechtere Zeiten, aber grundlegend behielt man sich die völkerrechtswidrigen Optionen bei.

2. Das jedoch änderte nichts an der zugedachten und faktischen Höhe der Autorität dieses Gremiums, denn der jederzeit mögliche Fall einvernehmlichen Handelns kann auch heute noch jedem verurteilten Staat den Garaus machen, dann allerdings auch der Bevölkerung und mit wachsenden Risiken für die Welt, wenn die Zwangsmittel der Charta zum Zuge kommen.

3. Wegen der zuvor als "wachsenden Risikos für die Welt" beschriebenen Entwicklung (z.B. Atomwaffen Nordkoreas, Israels, Indiens, Pakistans) findet dann allerdings doch auch ein "faktischer Autoritätsverlust" des Weltsicherheitsrates statt. Diesem fortschreitenden Autoritätsverlust lässt sich auf Dauer nur beikommen, wenn auf das militärische UNO-Gewaltmonopol etappenweise hingearbeitet wird.

Der letzte Satz soll kein Gegenargument gegen Bummels und unsere Forderung nach einem demokratischen Weltparlament sein, denn Gewaltmonopol ohne demokratische Legitimation und Gewaltenteilung kommt uns nicht in Betracht, aber solange sich die Staaten über polizeiliche Erfordernisse hinaus rüsten dürfen, würde auch jedes Weltparlament mitsamt Weltsicherheitsrat und IGH bloß Gebetveranstaltung sein.

Markus S. Rabanus 2018-03-15

@Robert, viele Schritte und Möglichkeiten denkbar. einige davon:

- Eine Beschränkung des Vetorechts auf Belange des Territoriums der Vetomächte, damit sie einander nicht unmittelbar mittels UNO auf den Senkel gehen.

- Oder im Falle des Vetos müsste der IGH entscheiden.

Das Vetorecht wird meines Erachtens nicht bloß "missbraucht", sondern "völkerrechtswidrig" ausgeübt, denn es war nicht dazu gewährt, über die eigenen Grenzen hinaus weltweit zu rivalisieren und Konfliktlösungen zu verhindern.

Deshalb müsste die Menschheit darauf bestehen, dass wenn schon Vetorecht, dann nur völkerrechtsgemäß, wenn rasch genug weitere Kompromissfindung erfolgt oder ein anderes Verfahren in Gang bringt.

Markus S. Rabanus 2018-05-11

 

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